Darf man im Flugzeug ein Stück Seife mitbringen?
Beim Packen für Flugreisen stellt sich oft die Frage: Darf man Seifenstücke mit ins Flugzeug nehmen? Die gute Nachricht ist: Ja, das können Sie absolut.
Im Gegensatz zu Flüssigseife, die der strengen 3-1-1-Regel der Transportation Security Administration (TSA) für Handgepäck unterliegt, gelten Seifenstücke als feste Toilettenartikel. Das bedeutet, dass Sie Seifenstücke in Ihr Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck packen können, ohne sich über die Flüssigkeitsbeschränkungen Gedanken machen zu müssen.
Die TSA 3-1-1-Regel
Die TSA hat eine 3-1-1-Regel für Handgepäckflüssigkeiten, Gels und Aerosole eingeführt. Das bedeutet, dass jeder Passagier einen durchsichtigen Plastikbeutel in Quartgröße mit Flüssigkeiten, Gels und Aerosolen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 3,4 Unzen (100 Milliliter) oder weniger mitbringen darf. Diese Gegenstände müssen bequem in den Quart-großen Beutel passen und der Beutel muss vollständig verschlossen sein.
So verpacken Sie Seifenstücke für Flugreisen
Das Verpacken von festen Riegeln ist eine hervorragende Möglichkeit, die Sicherheitskontrolle zu beschleunigen und gleichzeitig unnötigen Plastikmüll zu vermeiden. Wenn Sie jedoch nicht aufpassen, kann Ihr Riegel in Ihrem Kulturbeutel Chaos anrichten.
Hier sind unsere besten Vorschläge für eine saubere Reise mit Ihren Riegeln:
Andernfalls könnte der Riegel in Ihrer Tasche matschig oder weich werden. Bevor Sie gehen, empfehlen wir, es an einem kühlen Ort zum Trocknen aufzubewahren. Sie können es auch zum Trocknen in unserem reisefreundlichen Sisal-Seifensparbeutel aufhängen, der gleichzeitig als sanftes Körperpeeling und als Retter für Ihre übriggebliebenen Seifensplitter dient.
Es gibt so viele bessere Alternativen als Einwegplastik. Wenn Sie befürchten, dass Ihre Riegel in Ihrem Kulturbeutel etwas verschmutzen, sollten Sie darüber nachdenken, sie in eine wiederverwendbare Bienenwachsfolie einzuwickeln. Sie können Ihr Stück Seife auch in einer Aluminiumdose (die durch Metallrecycling zu 100 Prozent recycelbar ist), einem Waschlappen oder einem Beutel für Seifenstücke aufbewahren oder einen wiederverwendbaren Silikonbeutel verwenden.
Dies erleichtert das Reisen mit der Stange und verlängert die Lebensdauer der größeren Stange. Erwägen Sie, mit einem Messer ein Stück Seife abzuschneiden oder einen Gemüseschäler zu verwenden, um für jeden Waschgang einzelne Seifensplitter zu erzeugen.
Andere zu berücksichtigende Toilettenartikel
Während ein Stück Seife wahrscheinlich keine Probleme bei der Flughafensicherheit verursacht, erfordern andere Toilettenartikel möglicherweise eine sorgfältigere Verpackung. Hier ist ein kurzer Überblick über gängige Toilettenartikel und deren Regulierung:
- Shampoo und Spülung: Bei diesen Artikeln handelt es sich in der Regel um Flüssigkeiten oder Gele. Daher gilt für sie die 3-1-1-Regel, wenn sie im Handgepäck mitgeführt werden. Erwägen Sie die Verwendung fester Shampoo- und Spülungsriegel, um diese Einschränkung zu vermeiden.
- Zahnpasta: Zahnpasta wird als Gel eingestuft und muss daher auch der 3-1-1-Regel entsprechen. Zahnpasta in Reisegröße (3,4 Unzen oder weniger) ist weit verbreitet und praktisch für Flugreisen.
- Deodorant: Feste Deodorants sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck ohne Einschränkungen erlaubt, während bei Gel- oder Aerosol-Deodorants die 3-1-1-Regel eingehalten werden muss.
- Lotionen und Cremes: Diese gelten als Flüssigkeiten und müssen im Handgepäck entsprechend verpackt werden.